In Kommunen ist die Personalauswahl ein rechtlich sensibler Prozess, der von mehreren Ebenen des Rechtsrahmens geprägt wird. Grundlage ist das Verfassungsprinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: Jede Bewerberin und jeder Bewerber hat Anspruch darauf, dass die Auswahl ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgt. Dieses Prinzip wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konkretisiert, das Benachteiligungen
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